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Mietzinssenkung verlangen in der Schweiz

Ist der Referenzzinssatz gesunken, zahlen viele Mieterinnen und Mieter zu viel – ohne es zu wissen. So fordern Sie eine Senkung korrekt ein, mit fertiger Vorlage am Ende.

Zu hoher Anfangsmietzins oder eine Erhöhung erhalten? Das ist etwas anderes als die Senkung: Anfangsmietzins (Art. 270 OR) und Mietzinserhöhungen (Art. 270b OR) fechten Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde an. Direkt zum Mietzins anfechten → oder zur Mietrecht-Übersicht.

Wann ist eine Senkung möglich?

Ein häufiger Grund ist der gesunkene hypothekarische Referenzzinssatz. Ist er seit der letzten Festsetzung Ihres Mietzinses tiefer, können Sie eine Anpassung verlangen. Die Senkung wird jeweils auf den nächsten Kündigungstermin beantragt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Faustregel: Jede Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte entspricht rund 3% Mietzinssenkung. Der Vermieter darf allerdings Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen teilweise gegenrechnen.

So gehen Sie vor

  1. Aktuellen Referenzzinssatz und Ihre letzte Mietzinsanpassung prüfen.
  2. Senkung schriftlich verlangen – mit Mietobjekt, Begründung (Referenzzins) und Termin.
  3. Per Einschreiben senden, rechtzeitig (Kündigungsfrist beachten).
  4. Antwort abwarten: Der Vermieter muss innert 30 Tagen begründet antworten.

Wenn der Vermieter ablehnt

Lehnt er ab oder antwortet nicht, können Sie innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren dort ist kostenlos oder günstig und unkompliziert.

Mietzinssenkung jetzt verlangen

Formell korrektes Begehren mit Begründung – ausfüllen und versenden.

Jetzt erstellen · CHF 2
Bis wann muss das Schreiben da sein?
Rechtzeitig vor dem nächsten Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist – also in der Regel mindestens drei Monate vorher.
Was kostet die Vorlage?
CHF 2 – ausfüllen und sofort als PDF oder Word herunterladen.
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. LegalConsul ist keine Anwaltskanzlei; für Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Die genaue Berechnung hängt von mehreren Faktoren ab (Referenzzins, Teuerung, Kostensteigerungen). Es gilt unser Haftungsausschluss.