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Mängelrüge in der Schweiz – so reklamieren Sie richtig
Ob defektes Gerät, mangelhafte Lieferung oder fehlerhafte Arbeit: Wer einen Mangel zu spät oder formlos rügt, verliert seine Rechte. So machen Sie es richtig – mit fertiger Vorlage am Ende.
Was ist eine Mängelrüge?
Die Mängelrüge ist die formelle Mitteilung an den Verkäufer oder Lieferanten, dass die gelieferte Sache oder Leistung einen Mangel hat. Sie ist die Voraussetzung, um Ihre Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
Die Frist – das Wichtigste
Beim Kauf müssen Sie die Sache sofort prüfen und einen entdeckten Mangel umgehend anzeigen (Art. 201 OR). Tun Sie das nicht, gilt die Sache als genehmigt – Ihre Rechte sind dann verwirkt. Versteckte Mängel, die erst später auftreten, rügen Sie sofort nach Entdeckung.
Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren in der Regel zwei Jahre nach Übergabe (Art. 210 OR), bei Bauwerken fünf Jahre.
Was Sie verlangen können
- Nachbesserung – Reparatur des Mangels.
- Ersatzlieferung – ein einwandfreies Stück.
- Preisminderung – Reduktion entsprechend dem Minderwert.
- Wandelung – Rückgängigmachung des Kaufs gegen Rückerstattung.
Welches Recht greift, hängt von Vertrag und Situation ab. Halten Sie Ihre Wahl in der Rüge klar fest und setzen Sie eine angemessene Frist.
Form und Beweis
Senden Sie die Rüge nachweisbar: per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangs- bzw. Lesebestätigung. Beschreiben Sie den Mangel konkret und nennen Sie Kaufdatum, Gegenstand und gewünschte Abhilfe.
Schritt für Schritt
- Mangel sofort dokumentieren (Fotos, Datum).
- Rüge schreiben: Gegenstand, Kaufdatum, Mangel, gewünschte Abhilfe, Frist.
- Nachweisbar versenden.
- Frist abwarten – bei Untätigkeit weitere Schritte prüfen.
Mängelrüge jetzt erstellen
Form- und fristgerecht nach Schweizer Recht (Art. 201 OR) – ausfüllen und herunterladen.
Mängelrüge erstellen · CHF 5
- Was, wenn der Verkäufer nicht reagiert?
- Nach unbenutztem Fristablauf können Sie Ihre Gewährleistungsrechte (z. B. Minderung oder Wandelung) durchsetzen – nötigenfalls über die Schlichtungsbehörde oder das Gericht.
- Gilt das auch bei Miete?
- Bei Mängeln in der Mietwohnung gilt eigenes Recht (Art. 259 OR). Die Vorlage eignet sich primär für Kauf und Lieferung.
- Was kostet die Vorlage?
- CHF 5 – sofort als PDF oder Word herunterladen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. LegalConsul ist keine Anwaltskanzlei; für Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Massgebend sind der konkrete Vertrag und die Umstände des Einzelfalls. Es gilt unser
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