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Rechnung nicht bezahlt? So mahnen Sie in der Schweiz
Ein offener Betrag ist ärgerlich – mit dem richtigen Vorgehen kommen Sie schnell und korrekt zu Ihrem Geld. Hier die Schritte von der Zahlungserinnerung bis zur Betreibung, plus fertige Vorlage.
Zahlungserinnerung oder Mahnung?
Eine Zahlungserinnerung ist freundlich und kulant – ideal als erster Schritt. Eine Mahnung setzt den Schuldner rechtlich in Verzug und ist Voraussetzung für Verzugszinsen und weitere Schritte.
Wann tritt Verzug ein?
Nach Fälligkeit der Rechnung kommt der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug (Art. 102 OR). Ist auf der Rechnung ein fester Zahlungstermin (Verfalltag) genannt, tritt der Verzug automatisch an diesem Tag ein – auch ohne Mahnung.
Verzugszins: Ab Verzug schulden Sie der Schuldner 5% Zins pro Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 104 OR).
Das richtige Vorgehen
- Zahlungserinnerung mit neuer, kurzer Frist (z. B. 10 Tage).
- Mahnung mit klarer Zahlungsfrist und Hinweis auf weitere Schritte.
- Betreibung beim Betreibungsamt (Betreibungsbegehren nach SchKG), wenn nicht bezahlt wird.
Was in eine gute Mahnung gehört
- Rechnungsnummer und -datum, offener Betrag.
- Klare neue Zahlungsfrist mit Datum.
- Sachlicher, höflicher Ton – aber bestimmt.
- Muss ich zuerst eine Erinnerung schicken?
- Rechtlich genügt eine Mahnung. Eine vorgängige Zahlungserinnerung ist kundenfreundlich und oft schon erfolgreich.
- Was kostet die Vorlage?
- CHF 2 – ausfüllen und sofort als PDF oder Word herunterladen.
- Und wenn weiterhin nicht bezahlt wird?
- Dann können Sie die Betreibung einleiten. Für komplexe Fälle bieten wir auch „Dokument erstellen lassen" und „Persönlich geprüft" an.
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