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Mietwohnung kündigen in der Schweiz – richtig und fristgerecht

Eine Wohnungskündigung ist schnell geschrieben – aber kleine Formfehler machen sie ungültig. Hier erfahren Sie die Fristen, die richtige Form und die häufigsten Fehler. Am Ende erstellen Sie Ihre fertige Kündigung in zwei Minuten.

Umgekehrter Fall – Ihr Vermieter hat gekündigt? Dann können Sie die Kündigung innert 30 Tagen ab Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 273 OR) und eventualiter eine Erstreckung verlangen. Direkt zum Kündigung anfechten → oder zur Mietrecht-Übersicht.

Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Für Wohnungen gilt eine gesetzliche Mindestfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Entscheidend ist aber immer Ihr Mietvertrag: Er kann längere Fristen oder bestimmte Kündigungstermine festlegen. Prüfen Sie deshalb zuerst den Vertrag.

Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Frist beim Empfänger eintreffen. Massgebend ist der Zugang, nicht der Poststempel.

Die richtige Form

Familienwohnung: beide müssen unterschreiben

Handelt es sich um die gemeinsame Familienwohnung, müssen beide Ehegatten bzw. eingetragenen Partner unterschreiben (Art. 266m OR) – auch wenn nur eine Person im Vertrag steht. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung ungültig. Dasselbe gilt, wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben: alle müssen kündigen.

Vorzeitig ausziehen? Nachmieter stellen

Möchten Sie vor dem nächsten Kündigungstermin raus, können Sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen, der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Ab dessen Eintritt entfällt Ihre Mietzinspflicht (Art. 264 OR). Schlagen Sie den Nachmieter schriftlich und rechtzeitig vor.

Schritt für Schritt

  1. Mietvertrag prüfen: Frist und Termin.
  2. Kündigungsschreiben erstellen (Mietobjekt, Termin, Unterschriften).
  3. Per Einschreiben senden – rechtzeitig.
  4. Bestätigung und Übergabetermin mit Protokoll vereinbaren.
Häufige Fehler: zu spät versandt (Zugang verpasst), nur eine Unterschrift bei Familienwohnung, falscher Termin, keine Empfangsbestätigung verlangt.

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Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Mindestens drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR) – sofern der Vertrag nichts Längeres vorsieht.
Reicht eine E-Mail?
Nein. Es braucht ein unterschriebenes Schreiben, am besten per Einschreiben.
Was kostet die Vorlage?
CHF 2 – ausfüllen und sofort als PDF oder Word herunterladen.
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. LegalConsul ist keine Anwaltskanzlei; für Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Bei besonderen Konstellationen (z. B. ausserordentliche Kündigung, Härtefall) ziehen Sie eine Fachperson bei. Es gilt unser Haftungsausschluss.