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Bedingungen und Haftungs­ausschluss zum Deckungscheck

Fassung vom 22. August 2026 · gilt für alle Aufträge, die ab diesem Datum erteilt werden

1. Anbieterin

LegalConsul, Andreas Grobe, Casella postale 754, 6612 Ascona, Schweiz. Kontakt: archtum66@gmail.com. LegalConsul ist ein Einzelunternehmen und keine Anwaltskanzlei.

2. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen rund um Ablehnungen der Rechtsschutzversicherung («Deckungscheck»), unabhängig davon, ob sie von Privatpersonen oder von gewerblichen Partnern bezogen werden. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Haftungsausschluss; bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.

3. Leistungen

  1. Ablehnungs-Check (Selbsttest). Ein automatisiertes Werkzeug auf unserer Website. Es gibt eine allgemeine Einschätzung ab und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Es werden dabei keine Daten an uns übermittelt.
  2. Prüfbericht (CHF 190). Schriftliche Prüfung des Ablehnungsschreibens, der Police und der Versicherungsbedingungen nach einem Raster von 20 Punkten, mit Wegempfehlung und einem Entwurf des Antwortschreibens. Lieferung in der Regel innert drei Arbeitstagen nach Eingang vollständiger Unterlagen.
  3. Durchsetzung (CHF 590 zuzüglich Erfolgsanteil). Führung des aussergerichtlichen Schriftwechsels mit dem Versicherungsunternehmen bis zur Kostengutsprache oder bis zur endgültigen Ablehnung. Der Erfolgsanteil beträgt 15 Prozent der erreichten Kostengutsprache, höchstens CHF 3000, und wird nur geschuldet, wenn eine Kostengutsprache tatsächlich erteilt wird.
  4. Begleitung im Verfahren nach Art. 169 Abs. 1 AVO (CHF 1200). Aufbereitung der Eingabe, Vorschlag unabhängiger Entscheidpersonen, Stellungnahme und Replik.

Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Gegenüber Privatpersonen sind sie inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer, gegenüber gewerblichen Partnern zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer.

4. Was nicht Gegenstand des Auftrags ist

5. Mitwirkung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers

Die Prüfung stützt sich ausschliesslich auf die eingereichten Unterlagen. Sie sichern zu, das Ablehnungsschreiben, die Police und die anwendbaren Versicherungsbedingungen vollständig und unverändert einzureichen und uns über bereits gesetzte oder laufende Fristen zu informieren. Unvollständige oder unrichtige Angaben gehen zu Ihren Lasten.

6. Fristen und Verjährung

Forderungen aus dem Versicherungsvertrag verjähren fünf Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Art. 46 Abs. 1 VVG). Die Überwachung von Verjährungs- und Verwirkungsfristen bleibt in Ihrer Verantwortung, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich übernommen wurde. Wir weisen im Prüfbericht auf erkannte Fristen hin, können aber nicht ausschliessen, dass aus den Unterlagen nicht ersichtliche Fristen bestehen.

7. Vollmacht und Auftreten gegenüber dem Versicherer

Für die Stufen 3 und 4 erteilen Sie uns eine schriftliche Vollmacht zur aussergerichtlichen Korrespondenz. Wir treten dabei als Ihre Beauftragten auf, nicht als Rechtsvertretung im Sinne des Anwaltsrechts. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

8. Haftung

Wir haften für sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht für einen bestimmten Erfolg. Die Haftung ist auf den Betrag des für den betreffenden Auftrag bezahlten Honorars beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten; ein weitergehender Ausschluss wäre nach Art. 100 OR ohnehin ungültig.

9. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz, ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags. Die Unterlagen werden in der Schweiz bearbeitet und abgelegt und ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben; ausgenommen ist die Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen, die Gegenstand des Auftrags ist. Nach Abschluss löschen wir den Fall auf Ihren Wunsch. Der Ablehnungs-Check läuft vollständig in Ihrem Browser; dabei werden keine Falldaten an uns übermittelt.

Beachten Sie: Eine Klausel im Versicherungsvertrag, mit der Sie Ihre Rechtsvertretung gegenüber dem Versicherer vom Berufsgeheimnis entbinden, ist nicht anwendbar, wenn ein Interessenkonflikt besteht und die Weitergabe für Sie nachteilig sein kann (Art. 168 AVO).

10. Interessenkonflikte

Wir lehnen einen Auftrag ab, wenn wir in derselben Sache bereits für die Gegenseite tätig waren oder ein anderer Interessenkonflikt besteht. Erkennen wir einen Konflikt erst später, legen wir den Auftrag nieder und rechnen nur die bis dahin erbrachten Leistungen ab.

11. Beendigung

Beide Seiten können den Auftrag jederzeit beenden (Art. 404 OR). Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Ein Erfolgsanteil ist auch dann geschuldet, wenn die Kostengutsprache innert drei Monaten nach Beendigung aufgrund unserer Vorarbeit erteilt wird.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Locarno. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung vorbehalten, insbesondere Art. 32 ZPO; ein Verzicht darauf im Voraus ist nicht gültig.

13. Änderungen

Wir können diese Bedingungen ändern. Für einen erteilten Auftrag gilt die Fassung, die bei Auftragserteilung auf dieser Seite veröffentlicht war.

Diese Bedingungen sind eine Vorlage für den Betrieb des Dienstes und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Vor der Aufschaltung sollten sie zusammen mit den Fragen der Bewilligungsfreiheit, der Werbung und des Erfolgsanteils einmal anwaltlich abgenommen werden.
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