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Rechtsvorschlag erhalten? So kommen Gläubiger weiter
Der Schuldner hat Ihre Betreibung mit einem Satz gestoppt. Jetzt sind Sie am Zug: Mit dem Rechtsöffnungsgesuch lassen Sie den Rechtsvorschlag vom Gericht beseitigen – oft schneller und günstiger als ein Prozess.
Die zwei Wege der Rechtsöffnung
- Definitive Rechtsöffnung (Art. 80 SchKG): Sie haben ein vollstreckbares Urteil oder einen gleichgestellten Entscheid (auch: gerichtlicher Vergleich, bestimmte Verfügungen). Der Schuldner kann fast nichts mehr einwenden – nur Tilgung, Stundung oder Verjährung, urkundlich bewiesen (Art. 81 SchKG).
- Provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG): Ihnen genügt eine durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung – z. B. ein unterzeichneter Darlehens-, Kauf- oder Mietvertrag über einen bestimmten Betrag.
Wichtig: Eine blosse Rechnung reicht nicht als Schuldanerkennung. Prüfen Sie vor dem Gesuch, ob Ihr Dokument die Zahlungspflicht und den Betrag mit Unterschrift des Schuldners belegt.
So läuft das Verfahren
- Gesuch beim Gericht am Betreibungsort einreichen (summarisches Verfahren, Art. 251 ZPO) – mit Rechtsbegehren, kurzer Begründung und Beilagen (Zahlungsbefehl-Doppel, Titel).
- Kostenvorschuss bezahlen (nach Streitwert; bei Erfolg trägt die Kosten die Gegenseite).
- Das Gericht entscheidet meist ohne Verhandlung aufgrund der Akten.
- Nach gewonnener Rechtsöffnung: Fortsetzungsbegehren ans Betreibungsamt – die Betreibung läuft weiter (Pfändung/Konkurs).
Nach der provisorischen Rechtsöffnung
Der Schuldner kann innert 20 Tagen eine Aberkennungsklage erheben (Art. 83 SchKG). Bleibt sie aus, wird die Rechtsöffnung endgültig. Deshalb lohnt sich die provisorische Rechtsöffnung besonders: Viele Schuldner klagen nicht – und Sie haben Ihren Titel.
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Mit korrektem Rubrum, Rechtsbegehren und Begründung – provisorisch oder definitiv, auf Deutsch oder Italienisch.
Gesuch erstellen · CHF 49
- Was kostet das Gerichtsverfahren?
- Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (häufig einige hundert Franken) und werden bei Erfolg der Gegenseite auferlegt.
- Wie lange dauert die Rechtsöffnung?
- Im summarischen Verfahren meist wenige Wochen bis wenige Monate – deutlich schneller als ein ordentlicher Prozess.
- Und wenn ich keinen Titel habe?
- Ohne Urteil und ohne unterschriebene Schuldanerkennung bleibt die Klage (Anerkennungsklage, Art. 79 SchKG). Für diesen Weg empfehlen wir anwaltliche Unterstützung oder unsere Leistung «Persönlich geprüft».
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. LegalConsul ist keine Anwaltskanzlei; für Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Es gilt unser
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