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Zahlungsbefehl erhalten – was jetzt zu tun ist

Ein Zahlungsbefehl bedeutet: Jemand betreibt Sie. Ob die Forderung berechtigt ist, prüft das Betreibungsamt nicht. Ihre wichtigste Waffe ist der Rechtsvorschlag – ein Satz genügt, aber die Frist ist kurz.

Ruhe bewahren – und die Frist notieren

Jede Person kann gegen jede andere eine Betreibung einleiten, auch ohne Beweis. Entscheidend ist Ihre Reaktion: Ab Zustellung des Zahlungsbefehls laufen 10 Tage für den Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG).

So einfach ist es: Sie können den Rechtsvorschlag direkt bei der Zustellung mündlich erklären («Ich erhebe Rechtsvorschlag») – oder innert 10 Tagen schriftlich per Einschreiben ans Betreibungsamt. Eine Begründung braucht es nicht.

Was der Rechtsvorschlag bewirkt

  1. Die Betreibung ist sofort blockiert – es folgt keine Pfändung, kein Konkurs.
  2. Jetzt ist der Gläubiger am Zug: Er muss den Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen lassen (Rechtsöffnung) oder klagen.
  3. Unternimmt er innert eines Jahres nichts, erlischt die Betreibung.

Ganz oder teilweise bestreiten

Sie können die Forderung vollständig bestreiten oder nur einen Teilbetrag (z. B. wenn ein Teil berechtigt ist). Ohne Angabe gilt die ganze Forderung samt Zins und Kosten als bestritten – für Laien meist die sichere Wahl.

Frist verpasst?

Zwei Rettungswege gibt es: die Fristwiederherstellung bei unverschuldeter Verhinderung, etwa Spitalaufenthalt (Art. 33 Abs. 4 SchKG), und den nachträglichen Rechtsvorschlag bei einem Gläubigerwechsel nach der Zustellung (Art. 77 SchKG). Beide sind an eine 10-Tage-Frist ab Wegfall des Hindernisses bzw. ab Kenntnis geknüpft und müssen glaubhaft gemacht werden.

Übrigens: Der Rechtsvorschlag sagt nichts darüber, ob Sie «gewinnen» – er zwingt den Gläubiger nur, seine Forderung zu belegen. Bezahlen Sie unbestrittene Schulden besser direkt, das spart Betreibungs- und Gerichtskosten.

Rechtsvorschlag jetzt erklären

Formgerecht ans richtige Amt, ganz oder teilweise – in zwei Minuten versandfertig, auf Deutsch oder Italienisch.

Rechtsvorschlag erstellen · CHF 19
Kostet mich der Rechtsvorschlag etwas?
Beim Betreibungsamt ist er kostenlos. Unsere versandfertige Vorlage kostet einmalig CHF 19.
Sehe ich die Betreibung im Betreibungsregister?
Ja, die Betreibung erscheint im Auszug – mit dem Vermerk des Rechtsvorschlags. Nach drei Jahren fällt sie aus dem Auszug; unberechtigte Betreibungen können Sie zudem mit Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG ausblenden lassen, wenn der Gläubiger untätig bleibt.
Frist verpasst – welche Vorlage brauche ich?
Den «Nachträglichen Rechtsvorschlag» (CHF 39) – er deckt beide Rettungswege ab (Art. 77 und Art. 33 Abs. 4 SchKG).
Auch nützlich: Nachträglicher Rechtsvorschlag Rechtsöffnung (Gläubigerseite) Verjährung unterbrechen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. LegalConsul ist keine Anwaltskanzlei; für Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Es gilt unser Haftungsausschluss.