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Arbeitsvertrag kündigen in der Schweiz
Sie wechseln den Job? Mit der richtigen Frist und Form bleibt alles sauber – und Sie sichern sich Ihr Arbeitszeugnis. Hier das Wichtigste, plus fertige Vorlage.
Kündigungsfristen (Art. 335c OR)
Sofern Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes regeln, gelten diese gesetzlichen Fristen – für beide Seiten gleich:
- Probezeit: 7 Tage.
- 1. Dienstjahr: 1 Monat auf ein Monatsende.
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate auf ein Monatsende.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf ein Monatsende.
Prüfen Sie immer zuerst Ihren Arbeitsvertrag – er kann abweichende (aber für beide Seiten gleiche) Fristen vorsehen.
Form und Versand
- Schriftlich mit Unterschrift; eine E-Mail wird nicht empfohlen.
- Per Einschreiben senden – so beweisen Sie den rechtzeitigen Zugang.
- Bitten Sie gleich um eine Bestätigung und um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Art. 330a OR).
Gut zu wissen
Als kündigende Arbeitnehmerin oder kündigender Arbeitnehmer können Sie jederzeit unter Einhaltung der Frist kündigen. Die gesetzlichen Sperrfristen (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft, Art. 336c OR) schützen Sie nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber – Ihre eigene Kündigung bleibt davon unberührt.
Schritt für Schritt
- Vertrag prüfen: Frist und Termin bestimmen.
- Kündigungsschreiben erstellen (Funktion, Austrittsdatum, Bitte um Zeugnis).
- Per Einschreiben senden – rechtzeitig.
- Bestätigung und Arbeitszeugnis verlangen.
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- Kann ich fristlos kündigen?
- Nur aus wichtigem Grund (Art. 337 OR) – das ist die Ausnahme und sollte gut überlegt sein. Im Normalfall gilt die ordentliche Frist.
- Was kostet die Vorlage?
- CHF 2 – ausfüllen und sofort als PDF oder Word herunterladen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. LegalConsul ist keine Anwaltskanzlei; für Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Bei Aufhebungsvereinbarungen, fristloser Kündigung oder Sonderfällen ziehen Sie eine Fachperson bei. Es gilt unser
Haftungsausschluss.